Vergütungsbericht
Die Vergütungspolitik der Zug Estates Gruppe bildet eine adäquate Grundlage für die markt- und leistungsgerechte Vergütung von Mitarbeitenden und Führungskräften.
Die Vergütungspolitik der Zug Estates Gruppe bildet eine adäquate Grundlage für die markt- und leistungsgerechte Vergütung von Mitarbeitenden und Führungskräften. Das Vergütungssystem ist so strukturiert, dass die Interessen der leitenden Mitarbeitenden mit den Interessen der Gruppe kongruent sind. Dabei sind folgende Grundsätze wegleitend:
- Das Vergütungssystem der Gruppe ist einfach und transparent.
- Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich ein Fixum.
- Die variable Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung wird massvoll festgelegt.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrats jährlich den Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Versammlung und den Gesamtbetrag für die Vergütung der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr. Zudem nimmt sie in einer Konsultativabstimmung Kenntnis vom Vergütungsbericht.
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen die Grundsätze des Vergütungssystems sowie die Details der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2014.
Verwaltungsrat
Gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine feste Barvergütung. Zudem erhalten sie grundsätzlich Ersatz ihrer im Interesse der Gesellschaft aufgewendeten Auslagen, wobei dieser Ersatz für weitere Auslagen nur im Ausnahmefall und nach entsprechendem Nachweis innert 60 Tagen ausgerichtet wird. Im Berichtsjahr wurden keine solchen Spesen ausbezahlt.
Der Gesamtverwaltungsrat legt die Höhe der festen Barvergütung der einzelnen Mitglieder auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses jährlich aufgrund eines Ermessensentscheids für die Zeit von der nächsten ordentlichen Generalversammlung bis zur darauffolgenden ordentlichen Generalversammlung fest und unterbreitet diese der Generalversammlung zur Genehmigung. Bei der Festlegung wird insbesondere die Wahrnehmung von zusätzlichen Funktionen bzw. das Engagement in den Komitees des Verwaltungsrats berücksichtigt (Funktionszulage). Auf den Beizug von externen Beratern wird verzichtet.
Die Vergütungen des Verwaltungsrats gingen in der Berichtsperiode im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück. An der Generalversammlung 2015 wird der Verwaltungsrat verglichen mit dem Geschäftsjahr 2014 einen leicht höheren Betrag beantragen, der als Gesamtbetrag für die feste Barvergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats in der Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zur Verfügung steht. Die beabsichtigte Erhöhung geht primär darauf zurück, dass ab dem 1. Januar 2015 diejenigen Mitglieder des Verwaltungsrats, die ihre Sozialversicherungsbeträge selbst bezahlen, künftig einen Zuschlag in Höhe dieser Beiträge erhalten (AHV, IV, EO, ALV). Damit soll die Gleichbehandlung der selbst abrechnenden mit den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats wiederhergestellt werden.
Geschäftsleitung
Die Kompensation der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten aus einer festen Barvergütung, einer erfolgsabhängigen Vergütung in bar sowie Auslagenersatz gemäss dem von der kantonalen Steuerbehörde genehmigten Spesenreglement.
Die feste Barvergütung richtet sich nach dem tatsächlich betreuten Aufgabengebiet, den fachlichen Voraussetzungen und Kompetenzen eines jeden Mitglieds der Geschäftsleitung bzw. der hierzu notwendigen Arbeitsleistung.
Die erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung soll eine möglichst weitgehende Interessenkongruenz zwischen Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Aktionären gewährleisten. Gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten kann sie höchstens die Hälfte der festen Barvergütung ausmachen.
Bei der Festlegung der erfolgsabhängigen Vergütung wird hauptsächlich der Geschäftsgang berücksichtigt, ergänzt durch den individuellen Einsatz und die persönliche Initiative sowie die Erreichung vereinbarter Ziele. Die Bewertung des Geschäftsgangs richtet sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg, der grundsätzlich anhand der Werttreiber Ertragslage mit besonderer Berücksichtigung des erwirtschafteten Ausschüttungspotenzials und Ertragsaussichten sowie weiterer Faktoren gemessen wird. Im Berichtsjahr wurden daher neben den Faktoren Wachstum und Ertragskraft noch die Kriterien Organisation und Prozesse sowie Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die feste Barvergütung und die erfolgsabhängige Vergütung werden vom Verwaltungsrat jährlich auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses nach Ermessen im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Gesamtbetrages festgelegt.
Die Vergütungen der Geschäftsleitung sind im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert. An der Generalversammlung 2015 wird der Verwaltungsrat einen höheren Betrag beantragen, der als Gesamtbetrag für die feste Barvergütung und die erfolgsabhängige Vergütung in bar an die Mitglieder der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2016 zur Verfügung steht. Dabei ist einerseits zu beachten, dass die beiden Vergleichsperioden zwei Jahre auseinander liegen und der beantragte Gesamtbetrag zudem einen Reservebetrag beinhaltet, der dem Verwaltungsrat einen Spielraum in der Festsetzung der zukünftigen Vergütung der Geschäftsleitung ermöglicht.
Von den Vergütungen im Berichtsjahr wurden 87% als feste Barvergütung und 13% als erfolgsabhängige Vergütung mit Auszahlung im Folgejahr ausgerichtet (Vorjahr: 93% fest und 7% erfolgsabhängig). Auf den Beizug von externen Beratern wurde verzichtet.
An den Sitzungen des Vergütungs- und Personalausschusses und des Verwaltungsrats, die sich mit den Arbeitsverträgen der Geschäftsleitung und insbesondere mit den Vergütungen an deren Mitglieder befassen, sind die Mitglieder der Geschäftsleitung nicht anwesend.
Die in den Arbeitsverträgen der Mitglieder der Geschäftsleitung festgelegte Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Beteiligungsprogramme
Die Zug Estates Holding AG hat keine Beteiligungs- und Optionsprogramme. Es wurden weder Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung noch diesen nahestehenden Personen Beteiligungspapiere, Wandel- oder Optionsrechte zugeteilt.
Darlehen und Kredite
Es wurden weder Darlehen noch Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung oder diesen nahestehende Personen gewährt und es sind auch keine ausstehend.
Frühere Mitglieder
Sämtliche Vergütungen an Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die im Verlauf des Geschäftsjahres 2014 aus den entsprechenden Organen ausgeschieden sind, sind in der Übersicht zu den Vergütungen ausgewiesen. Darüber hinaus hat die Zug Estates Holding AG weder direkt noch indirekt Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung oder diesen nahestehende Personen ausgerichtet.
Es sind von früheren Mitgliedern oder ihnen nahestehenden Personen keine Darlehen oder Kredite ausstehend.
Vergütungen für das Kalenderjahr
in CHF | Vergütungen netto | Vorsorge- beiträge 1 | Total 2014 | Vergütungen netto | Vorsorge- beiträge 1 | Total 2013 |
---|---|---|---|---|---|---|
Hannes Wüest Präsident des Verwaltungsrat Vorsitzender des Strategie- und Investitionsausschusses | 350 000 | 0 | 350 000 | 250 000 | 0 | 250 000 |
Heinz M. Buhofer 2 Mitglied des Verwaltungsrats Vorsitzender des Personal- und Vergütungsausschusses | 116 666 | 0 | 116 666 | 240 505 | 56 986 | 297 491 |
Prof. Dr. Annelies Häcki Buhofer Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Hotel- und des Prüfungsausschusses | 56 667 | 8 560 | 65 227 | 50 000 | 7 553 | 57 553 |
Dr. Hajo Leutenegger 3 Mitglied des Verwaltungsrats | 16 667 | 1 061 | 17 728 | 50 000 | 4 187 | 54 187 |
Armin Meier Mitglied des Verwaltungsrats Vorsitzender des Hotelausschusses | 95 000 | 14 351 | 109 351 | 84 463 | 12 823 | 97 286 |
Dr. Beat Schwab 3 Mitglied des Verwaltungsrats | 33 333 | 5 035 | 38 368 | – | – | – |
Heinz Stübi Mitglied des Verwaltungsrats Vorsitzender des Prüfungsausschusses | 66 667 | 10 071 | 76 738 | 56 670 | 8 561 | 65 231 |
Martin Wipfli Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Strategie- und Investitions- sowie des Personal- und Vergütungsausschusses | 95 000 | 0 | 95 000 | 83 330 | 0 | 83 330 |
Total Verwaltungsrat 2 | 830 000 | 39 078 | 869 078 | 814 968 | 90 110 | 905 078 |
Stephan Wintsch 3 CEO (bis 31. Juli 2014) | 235 671 | 110 855 | 346 526 | 401 150 | 187 895 | 589 045 |
Tobias Achermann 3 CEO (ab 1. Juli 2014) | 171 371 | 61 796 | 233 167 | – | – | – |
Total Geschäftsleitung | 647 401 | 266 543 | 913 944 | 613 214 | 280 537 | 893 751 |
1 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für Personalvorsorgeeinrichtungen, Kranken- und Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV, wobei die Mitglieder des
Verwaltungsrats nur Beiträge für AHV, IV, EO, ALV erhalten. 2 Heinz M. Buhofer war bis zur Generalversammlung 2014 Präsident des Verwaltungsrats. 3 Die Vergütungen an die im Jahr 2014 ernannten oder ausgetretenen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung werden pro rata temporis einbezogen (Dr. Beat Schwab für 8 Monate ab 11. April 2014, Tobias Achermann für 6 Monate ab 1. Juli 2014, Dr. Hajo Leutenegger für 4 Monate bis 11. April 2014 und Stephan Wintsch für 7 Monate bis 31. Juli 2014). Der höchste auf ein Geschäftsleitungsmitglied entfallende Betrag wurde im Jahr 2014 an Stephan Wintsch vergütet. Die Vergütungen an den neuen CEO, Tobias Achermann, werden auf freiwilliger Basis ebenfalls offengelegt. |
Die ausgewiesenen Beträge umfassen Vergütungen des gesamten Kalenderjahrs für Tätigkeiten bei sämtlichen Gruppengesellschaften der Zug Estates Gruppe.